Geiger GmbH

Energiehandel - Spedition - Werkstatt

Allgemeine Lieferungsbedingungen

Für alle Lieferungen gelten diese Allgemeinen Lieferungsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie die Verkäuferin schriftlich bestätigt hat. Entstehen nachträglich begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, so ist die Verkäuferin zum Rücktritt berechtigt, es sei denn es wurde Vorkasse geleistet oder Barzahlung bei der Lieferung vereinbart.

Der vereinbarte Preis gilt nur, wenn die Abnahmemenge nicht wesentlich von der Bestellmenge abweicht.

Die Verkäuferin haftet nur für eigenes grob fahrlässiges Verschulden und solches Ihrer Erfüllungsgehilfen. Von der Verkäuferin genannte Eigenschaften der gelieferten Waren gelten nur als zugesichert, wenn sie diese schriftlich bestätigt hat. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Käufer kann bei mangelhafter Lieferung Wandlung, Minderung oder Nachlieferung verlangen.

Der Käufer hat für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Transportführer notwendige Maßnahmen und Feststellungen zu treffen. Für Schäden, die durch technische Mängel der Tanks, Umschließungen, Messvorrichtungen oder andere Einrichtungen in unmittelbarem Besitz oder durch fehlerhafte Angaben des Käufers entstehen, haftet allein der Käufer. Für Überfüllschäden an Abfüllvorrichtungen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, übernehmen wir keine Haftung. Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin beschränken sich in jedem Fall auf den doppelten Wert der Lieferungen, durch die der Käufer geschädigt wurde.

Kaufpreisforderungen werden mit Übergabe der Ware fällig. Zahlungen sind sofort nach erhalt der Rechnung fällig. Abzüge werden nicht anerkannt. Die Laufzeit vereinbarter Zahlungsfristen beginnt mit dem Tag der Versendung der Ware, das gleichzeitig Rechnungsdatum ist. Die Zahlung ist nur rechtzeitig erfolgt, wenn die Verkäuferin am Fälligkeitstag über den Gegenwert verfügen kann.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Verkäuferin berechtigt Verzugszinsen in Höhe der jeweils gesetzlich gültigen Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zzgl. jeweils gültiger MwSt. zu verlangen. Für Mahnungen kann eine Gebühr von 15,- € je Mahnung zzgl. jeweils gültiger MwSt. berechnet werden.

Lieferungen der Verkäuferin erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum der Ware geht erst auf den Käufer über, wenn alle fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Verkäuferin beglichen sind. Die Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherung übereignet werden. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer die Forderung mit allen Nebenkosten, die aus diesem Rechtsgeschäft erwachsen, an die Verkäuferin ab. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen der Verkäuferin den Schuldner zu benennen und die erforderlichen Unterlagen der Verkäuferin zur Verfügung zu stellen.


Gerichtsstand für beide Parteien ist Ansbach.
Erfüllungsort für alle Lieferungen ist die Lieferstelle.